Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr

Eine Mitgliedschaft in unserer Kammer ist mit folgenden Kosten verbunden:

  • Einmalige Aufnahmegebühr:     250 €
  • Mitgliedsbeitrag:
  1. Ordentliches Mitglied / Beitrag monatlich (Beitragsstaffelung nach Anzahl der japanischen Arbeitnehmer*)
Anzahl der Angestellten 0-1 2-3 4-6 7-9 10-12 13-15 16-20 mehr als 21

Betrag (in €)

50 100 150 200 250 300 350 400

* Basis der Beitragsberechnung bildet die Anzahl der im Mitgliederverzeichnis der JIHK (Ausgabe Januar) genannten japanischen Arbeitnehmer. Auf Grundlage dieser Anzahl wird der Mitgliedsbeitrag für das gesamte Jahr berechnet. Änderungen bei der Personenzahl können im laufenden Jahr nicht berücksichtig werden.

2.  Außerordentliches Mitglied / Beitrag monatlich:    50 €

Zahlungsweise:

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Halbjahr fällig.
    • Anfang März der Beitrag für Januar bis Juni (1. HJ)
    • Anfang September der Beitrag für Juli bis Dezember (2.HJ)
  2. Die Aufnahmegebühr wird in der Regel mit dem ersten Mitgliedsbeitrag gezahlt.
  3. Sie helfen uns, den Zahlungsverkehr zu erleichtern, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihres Mitgliedsbeitrags erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie als Pdf-Datei dieser Seite beigefügt.
  4. Sollte es Ihnen aus firmeninternen Gründen nicht möglich sein, am Einzugsermächtigungsverfahren teilzunehmen, so überweisen Sie bitte nach Erhalt des Beitragsbescheids den ausgewiesenen Mitgliedsbeitrag.

Sonderbeitrag Japan-Tag:
Den Mitgliedsunternehmen aus NRW geht mit dem Beitragsbescheid für das 1. Halbjahr Anfang März eine Aufforderung zur Zahlung des Sonderbeitrags Japan-Tag über 100 € zu. Der Sonderbeitrag wird auch von den Unternehmen erhoben, die im betreffenden Jahr der Kammer beitreten oder aus der Kammer austreten.
Mit diesem Sonderbeitrag wird der alljährlich im Sommer in Düsseldorf stattfindende Japan-Tag mitfinanziert. Der Beschluss, ab 2007 einen solchen Beitrag zu erheben, wurde auf der Mitgliedervollversammlung der Kammer am 26.01.2007 getroffen und protokollarisch festgehalten. Dieses Protokoll ist den Mitgliedsunternehmen mit unserer monatlichen Mitgliederzeitschrift Kaihō vom 27.02.2007 zugegangen.

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