Mitgliedschaft in der JIHK

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Japanischen IHK interessieren.

Bundesweit sind derzeit 536 japanische und nicht-japanische Unternehmen Mitglied in unserer Kammer (Stand 01.01.2023). Die Mitgliedschaft ist freiwillig und steht allen Unternehmen offen, die mit Japan geschäftliche Kontakte pflegen und die Ziele der JIHK unterstützen. Wenn Sie eine Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, so erlauben wir uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass die meisten unserer Serviceangebote ausschließlich in japanischer Sprache angeboten werden.

Die Japanische IHK unterscheidet zwei Mitgliedskategorien:

1. Ordentliche Mitglieder
Hierunter fallen alle japanischen Handels- und Industrieunternehmen, Vereinigungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wirtschaftsverbände, deren Hauptsitz (Mutterfirma) sich in Japan befindet und die ihren Betrieb bzw. ihre Geschäftsstelle innerhalb von Nordrhein-Westfalen haben.

2. Außerordentliche Mitglieder
Dies sind:

Japanische Unternehmen ohne Mutterfirma in Japan, die in NRW ansässig sind   

sowie

nicht-japanische Unternehmen in NRW

sowie

japanische und nicht-japanische Unternehmen, die außerhalb von NRW ansässig sind.

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder sollten die Ziele der Japanischen Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf e.V. unterstützen.

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